3G im Gottesdienst

Mit dem 14. Februar gilt auch für die Gottesdienste bis auf Weiteres die Pflicht des 3G-Nachweises. Dies bedeutet, dass Gottesdienstteilnehmer:innen ihren Impfnachweis vorzeigen müssen (2G) oder einen tagesaktuellen Testnachweis vorlegen müssen. Wir sind verpflichtet, den Nachweis mit dem Personalausweis abzugleichen. Bitte denken Sie daher an den Impfnachweis und den Ausweis. Weiterhin gilt die FFP2-Maskenpflicht während des Gottesdienstes. Diese Regelungen gelten ausnahmslos für jede gottesdienstliche Feier (z.B. Rosenkranz, Andachten, Taufen, Trauungen, Wortgottesfeiern, Eucharistiefeiern, …). Da die Prüfung etwas Zeit in Anspruch nimmt, bitten wir Sie etwas früher als gewohnt zum Gottesdienst zu kommen. Die Ordner:innen ermöglichen mit ihrem Dienst überhaupt erst, die Feier der Gottesdienste. Daher gilt an dieser Stelle ihnen allen ein besonderer Dank. Wir bitten Sie um Verständnis und danken für Ihre Kooperation.