Bericht aus dem Kirchengemeinderat

Nachdem in den kommenden Monaten die beiden Kirchenpflegen unserer Seelsorgeeinheit vakant werden, haben in der vergangenen Woche die beiden Kirchengemeinderäte St. Kolumban und Zum Guten Hirten in ihren jeweiligen Sitzungen über die Einrichtung einer gemeinsamen Kirchenpflege beraten und entschieden. Im Ergebnis wurden die Beschlüsse in beiden Kirchengemeinden gleichlautend gefasst, so dass nach Umsetzung die beiden getrennten Kirchenpflegen von einer neu zu besetzenden Stelle betreut werden. Nach wie vor bleiben die beiden Kirchengemeinden selbständig und es gibt einen je eigenen Haushalt. Durch die Besetzung mit einer Person ergeben sich Vereinfachungen und Synergien in Verwaltungsabläufen. Die Genehmigung der gemeinsamen Kirchenpflege durch das Bischöfliche Ordinariat steht noch aus.